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Missunde
Die Schleibrücken:
Beide Schleibrücken, die Brücke in
Lindaunis und in
Kappeln öffnen jeweils zur vollen Stunde
+ 45 Minuten
Im Sommer, vom 01. April bis 31. Oktober von 05:45 Uhr bis 21:45 Uhr
stündlich.
Im Winter, vom 01. November bis 31. März von 07:45 Uhr bis 17:45 Uhr
stündlich.
Als Brückenöffnungssignal setzen
Sportboote zwei beliebige Flaggen an
gut sichtbarer Stelle. Die Brückendurchfahrten sind, wie das betonnte
Fahrwasser der Schlei, Wasserstraßen im Sinne der SeeSchStrO.
Segelnde Fahrzeuge haben keine Vorrechte.
Die Vorfahrt ist nach dem zur Zeit der Brückendurchfahrt laufenden
Stroms ergänzend geregelt. Die mit dem Strom fahrenden Boote haben
das Recht, die Brückenöffnung zuerst zu durchfahren. Da bei
kenterndem Strom die Durchfahrtsreglung unübersichtlich werden kann,
ist vorsichtiges Navigieren auf der rechten Fahrwasserseite nötig.
Siehe § 1 und § 25 (2, 3) SeeSchStrO.
Lichtsignale der
Schleibrücken:
